Zur Bedeutung fachsprachlicher Anteile im Auslandsgermanistikstudium
Felicja Księżyk (Opole, Polen)
Abstract (English)
The amendment to the Polish university law provides, among other things, for the abrogation of the official list of study courses with compulsory study programs. In return, universities will be given more flexibility, with one of the priorities for the forthcoming years residing in a better adjustment of their programs to the changing needs on the labor market. In view of this and due to the fact that students’ interest in classical Germanic studies has drastically decreasid in the past few years and will probably continue decreasing in the years to come, foreign Germanistics will have to break new ground. In this context, there will probably be a necesity for a stronger cooperation with related fields of study or with application-oriented subjects. The present paper will therefore focus on LSP-methodology in German as a foreign language and especially focus on the importance of teaching the so-called “supporting vocabulary” (Pieńkos 1999: pp. 40) as a key element of LSP discourse.
Key words: German as a foreign language, LSP-methodology, LSP-teaching, vocabulary learning
Abstract (Deutsch)
Die in Polen verabschiedete Novelle des Hochschulgesetzes sieht u. a. vor, dass die amtliche Liste von Studienrichtungen mit vorgeschriebenen Studienprogrammen außer Kraft gesetzt wird. Dafür sollen die Hochschulen ihre Studienangebote freier gestalten dürfen, wobei eine der Prioritäten für die nächsten Jahre eine stärkere Anpassung der Ausbildung an die sich wandelnden Arbeitsmarktbedürfnisse sein soll. Angesichts dessen und der Tatsache, dass das Interesse am klassischen Germanistikstudium in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist und womöglich auch zukünftig abnehmen wird, muss die Auslandsgermanistik neue Wege beschreiten. In diesem Zusammenhang dürfte eine stärkere Anbindung an die Nachbarfächer oder die Kooperation mit anwendungsbezogenen Fächern gefragt sein. Im vorliegenden Beitrag soll die Aufmerksamkeit deshalb vor allem auf die Fachsprachendidaktik in der Auslandsgermanistik gelenkt werden, wobei insbesondere auf die Bedeutung der Vermittlung von sogenanntem „unterstützendem Wortschatz“ (Pieńkos 1999: 40f) als einem wesentlichen Element des fachsprachlichen Diskurses eingegangen wird.
Stichwörter: Deutsch als Fremdsprache, Fachsprachendidaktik, Fachsprachenunterricht, Wortschatzlernen
1 Regelungen der Hochschulgesetzgebung
Am 01.10.2011 ist in Polen eine Neufassung des Hochschulgesetzes vom 27. Juli 2005 in Kraft getreten, die u. a. vorsieht, dass die amtliche Liste von Studienrichtungen mit vorgeschriebenen Studiengängen ihre Geltung verliert. Bislang definierte die Verordnung über Bildungsstandards eine geschlossene Liste von 118 Fachrichtungen, wobei der Fokus der Beschreibung auf dem Bildungsprozess lag.[1] Diese festgelegten Bildungsstandards, die die Qualifikationen der Absolventen, die Lehrinhalte, die Bildungsergebnisse sowie die vorgeschriebene minimale Stundenzahl festlegten, galten – jeweils für das Bachelor- und das Masterstudium – auch für das Fach Philologie[2].[A1] In Anlehnung an den europäischen Qualifikationsrahmen gehen die Autoren der neuesten polnischen Hochschulreform davon aus, dass die bislang geltenden einheitlichen Studienprogramme sich nur dann bewähren können, wenn die Studierenden intellektuell gesehen eine homogene Gruppe bilden und die festgelegte Liste von Studienrichtungen hinreichend reichhaltig ist, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Diese Bedingungen sind nach Ansicht der Autoren der Reform in der heutigen Zeit nicht gegeben: Das Hochschulstudium ist zu einer Masseninstitution geworden: Jeder Zweite wird in Polen im Alter von 19 Jahren Student. Im letzten Jahrzehnt verfünffachte sich die Studentenzahl, folglich könne nicht von homogenen Studierendengruppen die Rede sein; vielmehr wird angenommen, dass die angehenden Studierenden heterogene intellektuelle Voraussetzungen mitbringen. Ein zentral definierter Bildungsprozess könne diesen Gegebenheiten nicht gerecht werden, zumal auch auf dem Arbeitsmarkt eine immer höhere Flexibilität vorausgesetzt wird[3]. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Anpassung des Bildungsangebots an die jeweiligen Studierendengruppen als auch an die Arbeitsmarktbedürfnisse sollen die Hochschulen nun ihre Studienangebote freier gestalten dürfen. Die Organisationseinheiten der Hochschulen erhalten dabei die Freiheit, völlig neue, originelle Studienrichtungen ins Leben zu rufen und anzubieten[4]. Nach Art. 6, Abs. 1, Pkt. 4b haben die Hochschulen insbesondere ein Recht auf
Bestimmung von Studienplänen und Ausbildungsprogrammen, unter Berücksichtigung der Bildungsergebnisse gemäß dem Landesqualifikationsrahmen für das Hochschulwesen […].[5]
Im Einklang mit der von der Regierung angestrebten größeren Hochschulautonomie steht es insbesondere Hochschuleinrichtungen mit dem höchsten wissenschaftlichen Rang – die also über das Recht verfügen, Habilitationsverfahren durchzuführen und die entsprechende Akkreditierungen oder Zertifikate vorweisen – frei, Studiengänge anzubieten, die der Senat der jeweiligen Hochschule beschließt. Bei Hochschulen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, ist bei Studienangeboten, die von ministeriell vorgeschlagenen Studienrichtungen abweichen, die Berechtigung aufgrund einer ministeriellen Entscheidung, sowie ein Gutachten der polnischen Akkreditierungskommission einzuholen[6]. Diese Änderungen korrespondieren mit den Reformrichtungen, die von der Europäischen Union für den Europäischen Hochschulraum vorgeschlagen werden, und zielen auf die Verlegung des Schwerpunkts vom Bildungsprozess auf dessen Ergebnisse ab[7]. Verbunden damit sind die Erwartungen, dass dadurch (landesweit und international) eine größere Vergleichbarkeit von Bildungsergebnissen, eine höhere Transparenz der Hochschulsysteme und der Hochschulzeugnisse, sowie eine höhere Mobilität der Studierenden und Absolventen erreicht wird[8].
2 Der status quo der Auslandsgermanistik in Polen
Die Fixierung auf das Englische als erste Fremdsprache ist auch für Polen kennzeichnend. Landesweit wird das Deutsche von den Grundschulen bis hin zu den Universitäten durch das Englische verdrängt. Haben die polnischen Schüler die Möglichkeit, nur eine Fremdsprache zu erlernen, dann ist es überwiegend Englisch. Wird die Unterrichtung zweier Fremdsprachen angeboten, so ist Englisch ebenso zumeist die erste Fremdsprache. Das Deutsche muss sich mit Platz zwei begnügen. Dies ist auch in solchen Regionen in Polen der Fall, in denen eine deutsche Minderheit ansässig ist, so z.B. im Oppelner Schlesien, einem Gebiet mit dem größten Anteil der deutschen Minderheit in Polen, wo der Deutschunterricht bis zu dem politischen Umbruch von 1989 verboten war und das Deutschlernen sich danach zunächst einer immensen Popularität erfreute: Während sich um die Aufnahme in das 1990 in Oppeln eingeführte Germanistikstudium anfangs im Schnitt sieben Kandidaten auf einen Studienplatz bewarben, musste im Jahr 2011 für das Präsenzstudium zum ersten Mal in der Geschichte der Oppelner Einrichtung ein zweites Aufnahmeverfahren eröffnet werden, da es mehr Studienplätze als Studienanwärter gab. Diejenigen Bachelorstudiengänge, die als Abendstudium konzipiert sind, wurden erstmals nicht eröffnet. Der sich auch an anderen Germanistik-Einrichtungen Polens abzeichnende Rückgang der Kandidatenzahl und die damit einhergehende Unmöglichkeit einer Selektion führen dazu, dass die heutigen Studienanfänger im Vergleich zu ihren Vorgängern noch vor einigen Jahren sprachlich grundsätzlich schlechter vorbereitet sind. Dies hat wiederum zur Folge, dass bereits an einigen polnischen Universitäten, etwa Posen und Lodz, in der Germanistik Anfängergruppen angeboten werden, was bisher eigentlich nur für solche Philologien wie Sinologie, Arabistik oder die baltische Philologie galt (Grotek 2013: 10). Die Abnahme des Interesses am Germanistikstudium rührt jedoch nicht nur von der stärkeren Position des Englischen her. Ähnlich wie auch bei anderen Fachrichtungen resultiert der Rückgang der Kandidatenzahl aus der demographischen Entwicklung – zur Zeit kommen die geburtenschwachen Jahrgänge an die Hochschulen, da Polen seit 1984 eine fallende Geburtenrate aufweist und diese erst seit 2003 wieder langsam ansteigt[9]. Bezogen auf die Germanistik dürfte jedoch darüber hinaus das schlechte Image der Philologie als einer undeutlich konturierten Disziplin die Abiturienten von einer Entscheidung für das Germanistikstudium abhalten (Grotek 2013: 7). Gleichzeitig werden die Absolventen von Studienangeboten gelockt, bei denen die ‚Verwertbarkeit’ des Studiums auf dem Arbeitsmarkt im Mittelpunkt steht. So wurde im Jahre 2008 vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen ein Projekt in Angriff genommen, durch das Fachrichtungen gefördert werden, die für die wirtschaftliche Entwicklung Polens von zentraler Bedeutung sind. Absolventen dieser geförderten Fachrichtungen in mathematischen, technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen sollen Analysen zufolge in den nächsten Jahren gesuchte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt sein[10]. Daher können Studenten dieser Fachrichtungen bereits während des Studiums u.a. zusätzlichen kostenfreien Nachholunterricht in Anspruch nehmen; die besten Studierenden erhalten hoch dotierte, vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen ausgeschriebene Stipendien. Aufgrund der oben aufgeführten Tatsachen stellen sich immer mehr Vertreter der Germanistik die Frage, „ob sich Germanistik in ihrer klassischen Gestalt immer noch in der heutigen pragmatisch und wirtschaftlich orientierten Welt bewähren kann“ (Grotek 2011: 4). Von vielen wird diese Frage negiert. Zawadzka schreibt bereits im Jahre 2001:
Notwendig scheint eine zeitgemäße, pragmatisch orientierte Umprofilierung des Germanistikstudiums zu sein. (Zawadzka 2001: 783)
Zieliński plädiert dafür, „die polnische Germanistik als angewandte Germanistik zu profilieren.“ (Zieliński 2010: 12). Grucza, der Präsident des Verbandes Polnischer Germanisten, nennt die Bedingungen dafür, dass Germanistik ein wichtiges, sich entwickelndes Fach bleibt:
[Die] Germanistik ist heute nicht nur ein internationales, sondern ein globales Fach par excellence […], wo die Vertreter des Faches rechtzeitig eingesehen haben, dass sie nicht bloß Wissen über ihre klassischen Gegenstände vermitteln, sondern ihre Studenten so ausbilden müssen, dass sie auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt zu gefragten und erfolgreichen Arbeitskräften werden können. (Grucza 2010: 65)
Nach Zieliński (2010: 13) erzwingt die Knappheit der aus dem Staatshaushalt für die Forschung bereitgestellten finanziellen Mittel und die unbefriedigende Zusammenarbeit der polnischen Germanistik mit potentiellen Forschungsförderern geradezu eine Umprofilierung des Germanistikstudiums.
In der neuesten Novelle des Hochschulgesetzes werden die Hochschulen darüber hinaus dazu aufgefordert, mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen zu kooperieren, insbesondere im Bereich der Forschung (Art. 4 des Gesetzes) und sie werden verpflichtet, die Karrieren ihrer Absolventen zu verfolgen, damit die Studienprogramme an die Arbeitsmarktbedürfnisse angepasst werden (Art 13a des Gesetzes).
Bereits jetzt gehen viele Universitäten diesen Weg und bieten im Bereich des Germanistikstudiums Spezialisierungen, Profile oder auch Verbindungen mit anderen Fächern an, wobei die Verbindung mit einem zweiten Fach in erster Linie durch die Erfordernis der Ministerialen Verordnung über die fachwissenschaftliche Ausbildung der Lehrer in zwei Fächern[11] erwirkt wurde. Unter den Vertretern der Germanistik ist die Einsicht, dass die Auslandsgermanistik neue Wege beschreiten muss und dabei eine stärkere Anbindung an ihre Nachbarfächer und / oder die Kooperation mit anwendungsbezogenen Fächern gefragt sein dürfte, recht verbreitet. Gleichzeitig will man sich aber nicht allzu stark von dem philologischen Kernfach entfernen und weiterhin philologische Kompetenzen vermitteln. Einige Germanistiken (z.B. Toruń / Thorn) werben sogar ausdrücklich damit, dass sie traditionelle Spezialisierungen, wie Kultur, Literatur- und Sprachwissenschaft anbieten (Grotek 2011: 11).
3 Fachsprachendidaktik
Den Umfragen unter Germanistikstudenten ist zu entnehmen, dass sie in ihrem Studium eine verstärkte berufspraktische Vorbereitung missen. Was den Fachspracheneinsatz angeht, bemängeln sie, zu wenig Kontakt mit Fachsprachen zu haben (Zawadzka 2001: 779 und Czyżewska 2013: 9). Dabei betonen die Forscher, dass der Fremdsprachenunterricht unbedingt den Fachsprachenbereich umfassen sollte. Nach Pieńkos (1999: 200) sollte den Hochschulrektoren und den Entscheidungsträgern in Polen bewusst gemacht werden, dass sich die Studentenausbildung nicht allein auf den Erwerb der Allgemeinsprache beschränken könne. Als unzureichend wird der Fachsprachenunterricht auch in Deutschland eingeschätzt:
Der Sprachunterricht leistet hier [beim Fachsprachenunterricht – F.K.] bedauerlicherweise nur unzureichend Abhilfe: Im Fremdsprachenunterricht spielen fachsprachliche Gesichtspunkte kaum eine Rolle, während sie im muttersprachlichen Deutschunterricht zwar zunehmend an Bedeutung gewinnen, aber auch hier noch nicht die Berücksichtigung finden, die ihnen angesichts des außerordentlich hohen Bedarfs an fachsprachlicher Ausbildung zukommen sollte. (Roelcke[A2] 2010: 156)
Bei der Entwicklung von Lehrplänen an der Auslandsgermanistik in Opole (Oppeln) ist die Fachsprachendidaktik seit Jahren ein Bestandteil des Studiums, wobei die ursprüngliche Konzentration auf die geschäftliche Kommunikation neuerdings um die Translation fachsprachlicher Texte erweitert worden ist sowie um Seminare zu Fachsprachen, die im Rahmen von sogenannten sprachpraktischen Seminaren angeboten werden. Die Erwartungen und die Motivation der Zielgruppe berücksichtigend, wird die Aufmerksamkeit in den Fachsprachenseminaren auf die Rechtssprache gelenkt – unter besonderer Berücksichtigung ausgewählter Rechtsgebiete. Die Entscheidung fiel zu Gunsten der Rechtssprache, da sie oftmals als die Fachsprache par excellence gilt. Im Gegensatz zu den technischen Registern der Sprache wird jedermann im Leben früher oder später mit der Rechtssprache konfrontiert; zudem hat die Nichteinhaltung von Gesetzen und Urteilen rechtliche Konsequenzen. Ziel der Fachsprachenseminare ist es in erster Linie, die lexikalische Kompetenz der Studenten in den ausgewählten Bereichen zu erweitern. Die Studierenden sollen einen Einblick in die Hierarchie der Rechtsquellen erhalten, die wichtigste Terminologie und ausgewählte Kollokationen kennen lernen sowie Fachtexte für nichtfachliche Adressaten umschreiben lernen.
4 Die Rolle der Kollokationen
Nach Pieńkos (1999: 40f) verbinde ein Fachtext zwei Elemente: die Fachterminologie und den „unterstützenden Wortschatz“ (słownictwo wspierające, verwendet als synonyme Bezeichnung zu Kollokationen), ohne den die Fachterminologie nicht funktionieren kann. Ihm zufolge sei das zweite Element noch schwerer zu erlernen als das erste. Dabei bilde der unterstützende Wortschatz ein wesentliches Element des fachsprachlichen Diskurses, und erst dessen Erwerb sei – neben der Nomenklaturbeherrschung - die Voraussetzung dafür, dass die produktiven Fertigkeiten entwickelt und eingesetzt werden können. Daher komme der Beherrschung des fachsprachlichen Diskurses eine weit höhere Bedeutung zu als der Aneignung der Terminologie, zumal Erstere den Studierenden auch weit größere Schwierigkeiten bereite (Pieńkos 1999: 43). Diese Beobachtung lässt sich auch durch die Ergebnisse der Abschlussklausuren stützen, die die Teilnehmer des Seminars Fachsprachen ablegen.
Aus den Tests, die die Oppelner Studierenden im Studienjahr 2009 / 2010 schrieben, geht hervor, dass einige von ihnen durchaus Probleme mit der Terminologiebeherrschung haben. Zum Teil sind diese Probleme darin begründet, dass sie bestimmte Termini nicht auseinanderhalten können, z.B. werden Rechtsfähigkeit mit Geschäftsfähigkeit, Angeklagte mit Beklagten oder Ankläger mit Klägern verwechselt. Zuweilen suchen sie – mehr oder weniger kreativ, zum Teil aber vergeblich – nach einem adäquaten Begriff. Es seien an dieser Stelle einige solcher Beispiele aus einer Übung genannt, in der die Studierenden dazu aufgefordert waren, polnische Äquivalente zu nennen. Dabei kommt es mitunter etwa zu folgenden Inkorrektheiten:
Deutscher Begriff
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Von den Studierenden genanntes Äquivalent
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Auslobung
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wydziedziczenie (Enterbung)
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Präjudizienrecht
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prawo nienarodzonego (Recht des Ungeborenen)
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Freizügigkeit
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wolność spadkowa (Erbfreiheit)
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Gewohnheitsrecht
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prawo obyczajowe (Sittenrecht)
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Grundgesetz
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prawo podstawowe (Grundrecht)
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Tab. 1: Fehlzuordnungen von Termini
In zahlreichen Fällen versuchen die Studierenden, sich mit direkten Übersetzungen zu behelfen:
Deutscher Begriff
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Von den Studierenden genanntes Äquivalent
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Auslobung
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rozwiązanie zaręczyn (Zurücktreten vom Verlöbnis – wohl in Anlehnung an Verlobung)
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Staatsanwalt
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prawnik państwowy (anstatt: prokurator)
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Erbnießbrauch
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zwyczaj dziedziczenia (anstatt: użytkowanie wieczyste)
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Gewohnheitsrecht
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prawo zwyczajne/prawo przyzwyczajeniowe
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Geltendmachung eines Rechts
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uprawomocnienie przepisów/wejście prawa w życie (womöglich in Anlehnung an gelten – anstatt: dochodzenie prawa)
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Tab. 2: Direkte Übersetzungen der Termini durch die Studierenden
Es gibt auch Fälle, in denen ein Äquivalent zwar genannt wird, es jedoch nicht dem Fachregister entstammt:
Ausgangsbegriff
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Von den Studierenden genanntes Äquivalent
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Powinowactwo
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Affinität (anstatt: Verschwägerung)
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Freizügigkeit
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dobrowolność/frywolność (anstatt: wolność przenoszenia się)
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Heranwachsender
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dorastający/narastający (anstatt: młodociany)
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Tab. 3: Falsche Registerzuweisung von Termini
Im Vergleich zu den Termini sind Schwierigkeiten mit dem Gebrauch von Kollokationen in den analysierten Klausuren ungleich verbreiteter. Häufig treten darin Verwechslungen von Substantiv-Verb-Verbindungen auf, in denen ein unpassender Kollokator verwendet wird:
Von den Studierenden genannte Wortverbindung
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Usuelle Wortverbindung
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Revision verwirklichen
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Revision einlegen
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eine Straftat beklagen
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eine Straftat begehen
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den Angeklagten beurteilen
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den Angeklagten verurteilen
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zu einer Freiheitsstrafe hinrichten
|
zu einer Freiheitsstrafe verurteilen
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das Urteil beklagen/abschrecken
|
das Urteil anfechten
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sich zur Beratung entziehen / ziehen / setzen
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sich zur Beratung zurückziehen
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eine Freiheitsstrafe versetzen
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eine Freiheitsstrafe verhängen
|
eine Geldstrafe einwenden
|
eine Geldstrafe auferlegen
|
zu einer Straftat anlegen
|
zu einer Straftat anstiften
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vor dem Gericht vorsagen
|
vor dem Gericht aussagen
|
eine Straftat beginnen
|
eine Straftat begehen
|
eine Straftat verkünden
|
eine Straftat verhängen
|
den Angeklagten freistellen
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den Angeklagten freisprechen
|
Unterschriften beurkunden / errichten / beklagen
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Unterschriften beglaubigen
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ein Gesetz erheben
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ein Gesetz erlassen
|
strafbare Handlungen verfahren
|
strafbare Handlungen verfolgen
|
Gesetzentwürfe verfolgen / geltend machen
|
Gesetzentwürfe vorlegen
|
einen Rechtsbehelf errichten / unterwerfen / anfechten / vorlegen
|
einen Rechtsbehelf einlegen
|
Ansprüche vorlegen
|
Ansprüche geltend machen
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eine Willenserklärung unterwerfen / erheben / verkünden
|
eine Willenserklärung anfechten/abgeben
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Testamente verkünden / betreuen / beschließen
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Testamente errichten
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einen Anspruch einlegen (womöglich bedingt durch Verwechslung mit Einspruch)
|
einen Anspruch geltend machen
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auf Schadenersatz anfechten / erheben / anklagen / bewenden lassen
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auf Schadenersatz klagen
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ein Gesetz im BGBl. errichten / einlegen / beschließen / vorlegen / verabschieden
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ein Gesetz im BGBl. verkünden
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den Angeklagten anführen
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den Angeklagten vorführen
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das Gericht anklagen
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das Gericht anrufen
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in Kraft einlegen
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in Kraft treten
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Tab. 4: Falscher Gebrauch von Kollokationen
Fehler unterlaufen den Studierenden auch bei der Nennung polnischer Äquivalente:
Deutsche Kollokation
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Von den Studierenden genanntes Äquivalent
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eine Strafe verhängen
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zawieszać karę (eine Strafe aussetzen) – wohl in Anlehnung an das Äquivalenzpaar: aufhängen – wieszać – anstatt: wymierzyć karę
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vor Gericht laden
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stawić się przed sądem/wystąpić przed sądem (vor Gericht erscheinen / vor Gericht treten) – anstatt: wezwać do sądu
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eine Anklage erheben
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złożyć odwołanie/wnieść pozew (Berufung einlegen/eine Klage erheben) – anstatt: wnieść oskarżenie
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dem Gericht vorführen
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stawić się przed sądem (vor Gericht erscheinen) –
anstatt: doprowadzić do sądu |
ein Gesetz verabschieden
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odrzucić ustawę (ein Gesetz ablehnen) – anstatt:
uchwalić ustawę |
den Beschluss fassen
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sporządzać postanowienie/decyzję (einen Beschluss
errichten) – anstatt: podjąć decyzję |
Tab. 5: Deutsche Kollokationen und Zuordnung polnischer Äquivalente durch Studierende
Zum Teil lassen sie sich darauf zurückführen, dass wortwörtliche Übersetzungen vorgenommen werden, die jedoch keine äquivalenten Kollokationen darstellen:
Genehmigung einholen
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zasięgnąć zezwolenie (wörtliche Übersetzung von: Genehmigung einholen) – anstatt: uzyskać zezwolenie
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Beschluss anfechten
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podważyć decyzję (wörtliche Übersetzung von: Beschluss anfechten) – anstatt: zaskarżyć decyzję
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Tab. 6: Wortwörtliche Übersetzungen
Bei der Analyse der Klausurergebnisse zeigt sich jedoch, dass die Studierenden nicht nur Schwierigkeiten mit deutschen festgefügten Wendungen haben, sondern auch mit Kollokationen im Polnischen. Zu nennen wären hier etwa folgende Inkorrektheiten:
narzucić karę
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anstatt: nałożyć karę (eine Strafe verhängen)
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wnieść powód
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anstatt: wnieść pozew (eine Klage erheben)
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wejść do ustawy
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anstatt: wejść w życie (in Kraft treten)
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wznosić powód
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anstatt: wnosić pozew (eine Klage erheben – eine direkte Übersetzung von erheben – wznosić)
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przygotowywać podpisy
|
anstatt: poświadczać podpisy (Unterschriften beglaubigen)
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tworzyć testamenty
|
anstatt: sporządzać testamenty (Testamente errichten)
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wznosić wniosek/postawić wniosek/sporządzać wniosek/wydać wniosek
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anstatt: złożyć wniosek
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Tab. 7: Fehlerhafter Gebrauch polnischer Kollokationen
Aus den obigen Ausführungen wird ersichtlich, dass dem unterstützenden Wortschatz bzw. den Kollokationen in der Fachsprachendidaktik eine besondere Rolle zukommen muss. Aufgrund dessen werden von nun an zusätzliche Aufgaben in das Seminar Fachsprachen integriert, die die Studierenden zum kompetenteren Gebrauch der Kollokationen befähigen sollen. Beispielsweise werden die Studierenden dazu aufgefordert, mit solchen Gerichtsurteilen zu arbeiten, die lebensnahe Streitfälle betreffen. Nach einer laiengerechten Umschreibung des geschilderten Sachverhalts präsentieren die Seminarteilnehmer selbst erstellte lexikalische Aufgaben, die dann gemeinsam mit anderen Kommilitonen durchgeführt werden. Es sei an dieser Stelle auf das von zwei Studentinnen des Magisterstudiums[12] vorbereitete Arbeitsblatt zu dem Gerichtsurteil „Weihnachtsbaum im Haftraum“ verwiesen (Baldus & Mucke 2008: 5-8). Darin finden sich folgende Aufgaben:
Weihnachtsbaum im Haftraum
Sachverhalt:
Der Antragsteller verbüßt eine langjährige Haftstrafe. Er beantragt beim Anstaltsleiter die Genehmigung, vom 20. Dezember bis 6. Januar einen Weihnachtsbaum bis max. 50 Zentimeter Höhe in seinem Haftraum aufstellen zu dürfen.
| ||
Beschluss:
Der Gefangene der Justizvollzugsanstalt Tegel hat keinen Anspruch auf die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum.
| ||
SCHRIFTLICHE ÜBUNGEN ZUM TEXT
I. Ordnen Sie die Begriffe (1-5) den Definitionen (a-e) zu:
1. Rechtsbeschwerde
2. Justizvollzugsanstalt
3. Freiheitsstrafe
4. Strafvollstreckungskammer
5. Antrag
a) ein Gebäude, in dem Personen eingesperrt sind, die ein Verbrechen begangen haben (und vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind)
b) ein Schreiben, mit dem man gegen den Beschluss eines Gerichts oder einer Behörde protestiert
c) eine schriftliche Bitte, etwas genehmigt oder gewährt zu bekommen
d) besondere Spruchkörper, die bei den Landgerichten gebildet werden, soweit in deren Bezirk Justizvollzugsanstalten oder andere Anstalten für Erwachsene gelegen sind, in denen Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden
e) ein Aufenthalt im Gefängnis als Strafe für ein Delikt (Haftstrafe)
II. Ordnen Sie das jeweils passende Verb zu und verbinden Sie es mit dem entsprechenden polnischen Äquivalent:
A. odbywać karę więzienia
B. rozwiać wątpliwości co do bezpieczeństwa
C. otrzymać zezwolenie
D. wnieść zażalenie prawne
E. odmówić pozwolenia
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1. eine Genehmigung
2. eine Haftstrafe
3. Sicherheitsbedenken
4. die Rechtsbeschwerde
5. die Erlaubnis
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a) ausschließen
b) verbüßen
c) verweigern
d) einlegen
e) erhalten
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III. Übersetzen Sie ins Deutsche:
1. Wnioskodawca odbywa karę więzienia w zakładzie karnym.
2. Izba wykonawcza nie przyznała więźniowi choinki do wyposażenia jego celi.
3. Więźniowi przysługuje prawo do praktykowania własnej religii.
4. Zażalenie prawne kierownika zakładu doprowadziło do odrzucenia wniosku.
5. Naruszenie nakazu równego traktowania obowiązuje w szczególnym przypadku.
Zusätzlich wurden von der Seminarleiterin weitere Zuordnungs- und Übersetzungsaufgaben zur Einübung von Kollokationen angeboten:
Anspruch auf die Ausstattung eines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum
Mit welchen Verben lassen sich die angegebenen Substantive verbinden? Geben Sie polnische Entsprechungen.
1. Antrag
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a) anfechten, wird rechtskräftig, ausführen, fassen
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2. Beschluss
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b) verbüßen, vollziehen, beantragen
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3. Rechtsbeschwerde
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c) stellen, ablehnen, bleibt erfolglos
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4. Freiheitsstrafe
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d) erstreiten, einholen, vorlegen, erteilen
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5. Genehmigung
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e) hat Erfolg, ist zulässig, ist begründet
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6. Erlaubnis
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f) vorbringen, hegen, äußern
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7. Bedenken
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g) verweigern, erteilen
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Geplant sind noch weitere Vorschläge, die den kompetenten Gebrauch von Kollokationen fördern sollen. Anhand einer kontrastiven Untersuchung von Paralleltexten zu den behandelten Rechtszweigen soll beispielsweise ein Glossar erstellt werden. Dabei wird von dem deutschen Lehrbuch Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache (Simon & Funk-Baker 2009) ausgegangen, als Paralleltext dazu wird das polnische Lehrbuch Elementy prawa (Kocot 2007) herangezogen. Beide Werke richten sich an angehende Jurastudierende und interessierte Laien und weisen eine ähnliche Makrostruktur auf. Ausgehend von dem deutschen Text[13] wurden 236 Kollokationen extrahiert. Keine Berücksichtigung fanden hier morphologische Wortverbindungen (Komposita), auch wenn ihnen im Polnischen häufig syntaktische Verbindungen entsprechen, z.B. Rechtsfähigkeit – zdolność prawna, Geschäftsfähigkeit – zdolność do czynności prawnych, Beweismittel – środki dowodowe, Privatautonomie – zasada autonomii stron/autonomii woli/swobody umów, Verpflichtungsgeschäfte – czynności zobowiązujące, Rechtsbehelf – środek zaskarżenia.
Aus dem polnischen Lehrbuch wurden die Kapitel: Podstawowe pojęcia prawne, prawo cywilne, prawo rodzinne, postępowanie cywilne und prawo karne untersucht.[14] Für 70 – also knapp 30 % – der aus dem deutschen Text extrahierten Belege wurden Äquivalente in dem polnischen Paralleltext gefunden. Innerhalb der extrahierten Belege weisen 23 (32,9 %) Paare eine totale Äquivalenz auf, 41 (60 %) entsprachen der partiellen Äquivalenz. Am schwächsten belegt ist in dem Korpus die Substitution mit 7,1 % der Beispiele (6 Belege).
Bei der totalen Äquivalenz bilden Substantiv-Verb-Verbindungen mehr als die Hälfte der Belege (13):
Kosten tragen – ponosić koszty
die Verhandlung schließen – zamykać rozprawę
Sachen entscheiden – rozstrzygać sprawy
Jedes fünfte Beispiel (5 Belege) stellt in dieser Gruppe eine substantivisch-adjektivische Verbindung dar:
gesetzlicher Vertreter – przedstawiciel ustawowy
bewegliche Sache – rzecz ruchoma
sachliche Zuständigkeit – właściwość rzeczowa
Beinahe ebenso so zahlreich (4 Belege) sind bei der vollständigen Äquivalenz Verbindungen eines Substantivs mit einem weiteren Substantiv als Genitivattribut, wobei das Bezugswort eine verbale Nominalisierung bildet:
Verkündung des Urteils – ogłoszenie wyroku,
Annahme des Angebots – przyjęcie oferty
Verbindungen eines Substantivs und Partizips treten lediglich vereinzelt (1 Beleg) auf:
übereinstimmende Willenserklärung – zgodne oświadczenie woli
Bei der partiellen Äquivalenz machen Verbindungen von Verben mit Substantiven mehr als Dreiviertel der Okkurrenzen (32 Belege) aus. Den Großteil dieser Belege bilden Verben mit Substantiven als Akkusativergänzungen:
Angelegenheiten besorgen – prowadzić sprawy,
einen Namen führen – nosić nazwisko
Andere Verb-Substantiv-Verbindungen – etwa Verbindungen eines Verbs mit einem Substantiv im Nominativ – kommen in dem untersuchten Datenmaterial lediglich als Einzelbelege vor:
das Urteil ergeht – wyrok zapada
Mehr als ein Zehntel (5) der Belege stellen – bei teilweiser Äquivalenz – adjektivisch-substantivische Verbindungen dar:
elterliche Sorge – władza rodzicielska
testamentarische Erbfolge – dziedziczenie testamentowe
Beinahe jedes zehnte Beispiel (4 Belege) in dieser Gruppe tritt als Verbindung eines Substantivs mit einem weiteren Substantiv als Genitivattribut auf:
Einnahme des Augenscheins – przeprowadzenie oględzin,
Ersatz eines Schadens – naprawienie szkody.
Bei der Substitution handelt es sich um Kollokationen, denen in der Zielsprache andere Verbindungsarten entsprechen (6 Belege):
für den Unterhalt aufkommen – dostarczać środków utrzymania,
inhaltliche Gestaltungsfreiheit – swoboda kształtowania treści umowy
5 Fazit
Angesichts der in Kraft getretenen Hochschulreform und dem fallenden Interesse an einem klassischen Germanistikstudium dürfte die Verbindung des Faches Deutsch mit anwendungsbezogenen Fächern eine bessere Anpassung an die Arbeitsmarktbedürfnisse ermöglichen. Dabei sollte dem Fachspracheneinsatz eine besondere Rolle zukommen, wobei feste Wortverbindungen und syntaktische Formulierungsmuster nicht nur in der universitären Übersetzerausbildung von außerordentlicher Wichtigkeit und der sichere Umgang damit nicht nur für Fachübersetzer „eine spürbare Arbeitserleichterung“ (Gläser 2007: 503) wären.
Bibliographie
Baldus, Manfred / Mucke, Stefan (Hrsg.) (2008). Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946. Berlin 2008, 45. Band 1.1 – 30.6.2004, 5-8.
Czyżewska, Marta (2013). Deutschlernen in Polen – Motive, Erfahrungen und Perspektiven der Germanistikstudierenden am Beispiel der Universität Warschau. In: Transferwissenschaften 10. Reihe (im Druck)
Gläser, Rosemarie (2007). Fachphraseologie. In: Burger, Harald / Dobrovol’skij, Dmitrij / Kühn, Peter / Norrick, Neal R. (Hrsg.): Phraseologie. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. 1. Halbband. Berlin / New York, 482-505.
Grotek, Edyta (2013). Quo vadis, polnische Germanistik? Einige Reflexionen über die Gegenwart und Zukunft der deutschen Philologie in Polen. (unveröffentlicht)
Grucza, Franciszek (2010). Magazin – deutschland.de 2/2010, 65 (ein Interview).
Hochschulgesetz vom 27. Juli 2005 (Dz. U./GBl. Nr. 164, Pos. 1365, m. spät. Änder.). Online unter: (http://www.nauka.gov.pl/fileadmin/user_upload/szkolnictwo/Reforma/20110523_USTAWA_z_dnia_27_lipca_2005.pdf; 02.08.2011).
Kocot, Wojciech (Hrsg.) (2007). Elementy prawa. Warszawa.
Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego) (Hrsg.) (2010). Autonomia programowa uczelni. Ramy kwalifikacji dla szkolnictwa wyższego. Warszawa.
Pieńkos, Jerzy (1999). Podstawy juryslingwistyki. Język w prawie – Prawo w języku. Warszawa.
Roelke, Thorsten (2010). Fachsprachen. 3., neu bearbeitete Auflage. Berlin.
Simon, Heike / Funk-Baker, Gisela (2009). Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache. 4., neubearbeitete Aufl. München u.a.
Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 12. Juli 2007 über Bildungsstandards für die jeweiligen Studienrichtungen und Bildungsniveaus, sowie Errichtung von Studienrichtungen und Bedingungen, die eine Hochschule zur Anbietung von interdisziplinären Fach- und Makrorichtungen zu erfüllen hat (Dz. U./GBl. vom 13. September 2007); (4.08.2011).
Zawadzka, Elżbieta (2001). Germanistikstudien und der politisch-gesellschaftliche Wandel in Polen. In: Grucza, Franciszek (Hrsg.): Tausend Jahre polnisch-deutsche Beziehungen. Sprache – Literatur – Kultur – Politik. Warszawa, 775-784.
Zieliński, Lech (2010). Angewandte Germanistik – Notwendigkeit oder Chance. Einige Überlegungen mit einem praktischen Umsetzungsvorschlag. In: Studia Germanica Gedanensia. Nr. 23, 11-21.
http://www.bip.nauka.gov.pl/_gAllery/23/46/2346/29_filologia.pdf; (02.08.2011).
http://www.edulandia.pl/Edulandia/1,98377,8220655,O_studiach_w_sejmie__jeszcze_wieksza_autonomia_uczelni.html
www.stat.gov.pl/cps/rde/xbcr/gus/PUBL_sytuacja_demograficzna_w_polsce_2007.pdf; (10.08.2011).
Baldus, Manfred / Mucke, Stefan (Hrsg.) (2008). Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946. Berlin 2008, 45. Band 1.1 – 30.6.2004, 5-8.
Czyżewska, Marta (2013). Deutschlernen in Polen – Motive, Erfahrungen und Perspektiven der Germanistikstudierenden am Beispiel der Universität Warschau. In: Transferwissenschaften 10. Reihe (im Druck)
Gläser, Rosemarie (2007). Fachphraseologie. In: Burger, Harald / Dobrovol’skij, Dmitrij / Kühn, Peter / Norrick, Neal R. (Hrsg.): Phraseologie. Ein internationales Handbuch der zeitgenössischen Forschung. 1. Halbband. Berlin / New York, 482-505.
Grotek, Edyta (2013). Quo vadis, polnische Germanistik? Einige Reflexionen über die Gegenwart und Zukunft der deutschen Philologie in Polen. (unveröffentlicht)
Grucza, Franciszek (2010). Magazin – deutschland.de 2/2010, 65 (ein Interview).
Hochschulgesetz vom 27. Juli 2005 (Dz. U./GBl. Nr. 164, Pos. 1365, m. spät. Änder.). Online unter: (http://www.nauka.gov.pl/fileadmin/user_upload/szkolnictwo/Reforma/20110523_USTAWA_z_dnia_27_lipca_2005.pdf; 02.08.2011).
Kocot, Wojciech (Hrsg.) (2007). Elementy prawa. Warszawa.
Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego) (Hrsg.) (2010). Autonomia programowa uczelni. Ramy kwalifikacji dla szkolnictwa wyższego. Warszawa.
Pieńkos, Jerzy (1999). Podstawy juryslingwistyki. Język w prawie – Prawo w języku. Warszawa.
Roelke, Thorsten (2010). Fachsprachen. 3., neu bearbeitete Auflage. Berlin.
Simon, Heike / Funk-Baker, Gisela (2009). Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache. 4., neubearbeitete Aufl. München u.a.
Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 12. Juli 2007 über Bildungsstandards für die jeweiligen Studienrichtungen und Bildungsniveaus, sowie Errichtung von Studienrichtungen und Bedingungen, die eine Hochschule zur Anbietung von interdisziplinären Fach- und Makrorichtungen zu erfüllen hat (Dz. U./GBl. vom 13. September 2007); (4.08.2011).
Zawadzka, Elżbieta (2001). Germanistikstudien und der politisch-gesellschaftliche Wandel in Polen. In: Grucza, Franciszek (Hrsg.): Tausend Jahre polnisch-deutsche Beziehungen. Sprache – Literatur – Kultur – Politik. Warszawa, 775-784.
Zieliński, Lech (2010). Angewandte Germanistik – Notwendigkeit oder Chance. Einige Überlegungen mit einem praktischen Umsetzungsvorschlag. In: Studia Germanica Gedanensia. Nr. 23, 11-21.
http://www.bip.nauka.gov.pl/_gAllery/23/46/2346/29_filologia.pdf; (02.08.2011).
http://www.edulandia.pl/Edulandia/1,98377,8220655,O_studiach_w_sejmie__jeszcze_wieksza_autonomia_uczelni.html
www.stat.gov.pl/cps/rde/xbcr/gus/PUBL_sytuacja_demograficzna_w_polsce_2007.pdf; (10.08.2011).
[1] Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 12.07.2007 über Bildungsstandards für die jeweiligen Studienrichtungen und Bildungsniveaus, sowie die Errichtung von Studienrichtungen und Bedingungen, die eine Hochschule für die Offerierung von interdisziplinären Fach- und Makrorichtungen zu erfüllen hat (Dz. U./GBl. vom 13.09.2007); Stand vom 04.08.2011. Siehe auch: Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego) 2010: 9.
[2] Zu den Bildungsstandards siehe: : http://www.bip.nauka.gov.pl/_gAllery/23/46/2346/29_filologia.pdf; Stand vom 2.08.2011.
[3] Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen 2010: 9.
[4] Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen 2010: 10.
[5] http://www.nauka.gov.pl/fileadmin/user_upload/szkolnictwo/Reforma/20110523_USTAWA_z_
dnia_27 _lipca_2005.pdf; 02.08.2011
[6] Art. 9 und 11 des Hochschulgesetzes vom 27. Juli 2005 (Dz. U./GBl. Nr. 164, Pos. 1365, m. spät. Änder.). Online unter: http://www.nauka.gov.pl/fileadmin/user_upload/szkolnictwo/Reforma/20110523_USTAWA_z_dnia_27_lipca_2005.pdf; 02.08.2011
[7] O studiach w sejmie: jeszcze większa autonomia uczelni. Online unter: http://www.edulandia.pl/Edulandia/1,98377,8220655,O_studiach_w_sejmie__jeszcze_wieksza_autonomia_uczelni.html; 02.08.2011
[8] Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen (2010: 8, 10).
[9] www.stat.gov.pl/cps/rde/xbcr/gus/PUBL_sytuacja_demograficzna_w_polsce_2007.pdf; 10.08.2011.
[10] Vgl. http://www.nauka.gov.pl/szkolnictwo-wyzsze/kierunki-zamawiane/kierunki-zamawiane/artykul/zestawienie-uczelni-dotychczas-objetych-wsparciem-w-ramach-priorytetu-iv-dzialanie-411-podzia/; Stand vom 10.08.2011.
[11] Vgl. Rozporządzenie Ministra Edukacji Narodowej i Sportu z dnia 7 września 2004 r. w sprawie standardów kształcenia nauczycieli (http://bip.uwm.edu.pl/files/Rozporzadzenie-MENiS-7.09.2004.pdf, Stand 10.08.2012).
[12] Die Autorinnen des Arbeitsblattes waren die Studentinnen Anita Rojek und Wioleta Demichowicz.
[13] Es handelte sich hierbei um Kap. 4 Verträge und andere Rechtsgeschäfte, Kap. 5 Familien- und Erbrecht, Kap. 7 Strafrecht und Kap.9 Verfahrensrecht.
[14] Auf Deutsch: Grundlegende Rechtsbegriffe, Zivilrecht, Familienrecht, Zivilverfahrensrecht und Strafrecht.